Am 12. Dezember 2008 tritt die Schweiz dem Schengen-Abkommen bei, damit können Personen aus der Schweiz einfacher in Europa herumreisen, die systematischen Personenkontrollen an den Grenzen werden aufgehoben. Dies gilt für Reisen in alle EU/EFTA-Staaten mit Ausnahme von Grossbritannien, Irland, Liechtenstein, Bulgarien und Rumänien.
Vom Schengen-Abkommen profitieren auch die rund 600'000 Staatsangehörigen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, die mit einem C-, B- oder L-Ausweis in der Schweiz leben. Sie benötigen künftig kein Visum mehr, wenn sie in die genannten Staaten reisen wollen. Der Schweizer Ausländerausweis in Verbindung mit einem gültigen nationalen Reisepass erlaubt ihnen die visafreie Einreise und Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit bis maximal drei Monate. Nur Personen, welche mit einem L-Ausweis für weniger als vier Monate in der Schweiz sind, benötigen noch ein sogenanntes Schengen-D- oder Schengen-C-Visum.
Achtung: Bei den Gepäck- und Warenkontrollen verändert sich durch "Schengen" nichts. Bargeld und vergleichbare Zahlungsmittel im Wert von mehr als 10'000 Euro müssen sowohl bei der Einreise wie der Ausreise zwingend deklariert werden. Und gezielte Personenkontrollen dürfen nach wie vor durchgeführt werden, auch im Landesinnern.
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