Wenn Sie in einem anderen Land studieren oder arbeiten wollen, müssen Sie sich zuerst bei einer offiziellen Vertretung (Botschaft oder Konsulat in der Schweiz) nach den geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erkundigen. Dort wird man Sie nach der Art und Dauer Ihres Aufenthalts fragen (Studium, Praktikum, Erwerbstätigkeit, Ruhestand etc.). Dann müssen Sie ein entsprechendes Visum beantragen.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist meistens besonders reguliert. Auch Wohnsitz- oder Stellenwechsel sind in der Regel bewilligungspflichtig.
Infolge der Bilateralen Abkommen Schweiz-EU können Schweizer Staatsangehörige in den Ländern der EU und EFTA ohne Bewilligung einreisen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und im Land selber einen Daueraufenthalt anmelden (nur noch Liechtenstein, Malta und Ungarn machen gewisse Einschränkungen).
Bei uns erhalten Sie kostenlose Informationen und allgemeine Beratung.weiter im Text