Sind Sie Staatsangehörige/r eines EU- oder EFTA-Landes und möchten in der Schweiz arbeiten? Dann finden Sie hier alle nötigen Informationen.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt unterschiedlich geregelt ist: Für Staatsangehörige der alten EU15/EFTA-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) sowie Malta und Zypern gelten andere Bestimmungen als für Staatsangehörige der neuen EU-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn), resp. Bulgarien und Rumänien.