Swissemigration

Beginn Sprachwahl

Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Die Schweiz in Europa


Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union (EU). Sie verfolgt eine Europapolitik auf bilateralem Weg. Konkrete Fragen und Anliegen werden mit der EU durch bilaterale Abkommen in klar umgrenzten Bereichen geregelt.

1999 unterzeichneten Bern und Brüssel die sieben Abkommen der sogenannten Bilateralen I. Diese klassischen Marktöffnungsabkommen traten am 1. Juni 2002 in Kraft, darunter das Abkommen über die Freizügigkeit im Personenverkehr (schrittweise Öffnung der Arbeitsmärkte und Koordination der Sozialversicherungen).

Das zweite Vertragspaket erweiterte die Zusammenarbeit auf politische Bereiche wie Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur. Die Bilateralen II wurden 2004 unterzeichnet und unabhängig voneinander in Kraft gesetzt. Die beiden Assoziierungsabkommen Schengen (Polizeizusammenarbeit und vereinfachte Grenzkontrollen im Inneren) und Dublin (Asyl-Datenbank) werden in der Schweiz seit 2008 angewendet.

Parallel zu den Bilateralen II haben sich die Schweiz und die EU über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten geeinigt (Zusatzprotokoll mit Übergangsfristen). 2009 wurde ein zweites solches Protokoll für Bulgarien und Rumänien verabschiedet (neue Übergangsfristen).

Ende Inhaltsbereich



BFM / SwissemigrationKontakt | Disclaimer
http://www.swissemigration.ch/themen/schweizeu/index.html?lang=de