Sind Sie Arbeitgeber in der Schweiz und möchten in Ihrem Betrieb junge ausländische Berufsleute engagieren? Die Schweiz hat mit diversen Staaten sogenannte Stagiaires-Abkommen geschlossen, um jungen ausländischen Berufsleuten eine Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse in der Schweiz zu ermöglichen:
Argentinien, Australien, Bulgarien, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Südafrika, Tschechien, Ukraine, Ungarn, USA
Als Stagiaires zugelassen werden Staatsangehörige dieser Länder, die eine Berufsausbildung oder einen Studienabschluss vorweisen können. Im Fall von Kanada werden auch Studierende zugelassen, die als Bestandteil ihrer Ausbildung einen Arbeitsaufenthalt absolvieren möchten, im Falle von Japan dagegen nur Hochschulabsolvent/innen. Altersgrenze: 35 Jahre (Ausnahmen: Australien, Neuseeland, Polen, Russland und Ungarn: 30 Jahre).
Achtung: Staatsangehörige der neuen EU-Staaten Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn benötigen in der Schweiz nach wie vor eine Arbeitsbewilligung. Für sie sind die Stagiaires-Abkommen zurzeit die einfachste Möglichkeit, zu einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung zu kommen.