Die Schweiz und Australien haben am 13. November 1991 eine Vereinbarung über den Austausch von Stagiaires (trainees) getroffen. Danach können junge Schweizer Berufsleute, die ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern möchten, eine australische Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die Dauer von maximal 18 Monaten erhalten.
Als Stagiaires zugelassen werden schweizerische Staatsangehörige, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Altersgrenzen: 20-30 Jahre.
Die Anstellung muss im erlernten Beruf erfolgen. Eine Teilzeitbeschäftigung oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sind nicht gestattet.